AGB

Das Kleingedruckte.
Hier kommt es groß raus!

Crone-IT ist ein absolut transparentes Unternehmen. Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt „auf einen Blick“!

§ 1 Vertragsschluss

Für alle Verträge mit "Crone-IT", auch zukünftige, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Diese Auftragsbestätigung kann auch in dem durch den Kunden unterschriebenen Angebot der "Crone-IT" bestehen, wenn das Angebot ausdrücklich als "verbindlich" gekennzeichnet ist. Grundsätzlich sind Angebote freibleibend.

Mündliche vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Leistungsumfang

"Crone-IT" erbringt Dienstleistungen, Gewerke und Warenlieferungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden auf der Basis des geschlossenen Vertrages. Eine Schulung gehört nur dann zu unseren Leistungspflichten, wenn dies explizit vereinbart ist.

Änderungs- und Erweiterungswünsche muss "Crone-IT" nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von "Crone-IT" zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann "Crone-IT" dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Als wesentlich gelten solche Abweichungen die einen Mehraufwand von 5% der betroffenen Einzelposition umfassen.

Die von uns entworfenen Internetauftritte werden für die aktuellen Browser Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera und Chrome funktionsfähig gemacht und getestet. Dabei wird sichergestellt, sie in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen jeweiligen Browser-Hauptversion funktioniert.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Verbindliche und unverbindliche Liefertermine oder -fristen, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von "Crone-IT" die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichender Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie "Crone-IT" nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten von Drittanbietern (z.B. Software anderer EDV-Hersteller, oder von uns nicht gelieferter Hardware), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit "Crone-IT" ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für "Crone-IT" unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für "Crone-IT" keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Jede auf einem nachträglichen Kundenwunsch beruhende Änderungen oder Ergänzung des Auftrages beauftragt, die nicht nur einen geringfügigen Umfang hat, führt zum Wegfall ursprünglich vereinbarter Lieferfristen. Wird keine neue Frist ausdrücklich vereinbart, gelten allgemein unverbindliche Lieferfristen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von "Crone-IT".

Etwaige Nutzungsrechte (§5) gehen im vereinbarten Umfang ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

Die von "Crone-IT" erbrachten Leistungen bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum der "Crone-IT".

§ 5 Nutzungsrechte

"Crone-IT" räumt dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Gesamtwerk ein.

Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen. Ein Übertragen des Urheberrechtes ist laut geltendem deutschen Recht nicht möglich und nicht gewollt.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auf das Gesamtwerk als Ganzes. "Crone-IT" behält sich, bei möglichst weitgehender Vermeidung von Verwechslungs- oder Wiedererkennungseffekten, die Weiterverwertung einzelner Bestandteile des Webdesigns, der Webseite oder der ihr zugrundeliegenden Technologien in weiteren Projekten vor.

Erbringt "Crone-IT" Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden oder Teilen davon, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

"Crone-IT" geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Das versichert der Kunde ausdrücklich mit seinem Auftrag.

"Crone-IT" nimmt für die Website ggf. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die "Crone-IT" keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. "Crone-IT" wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird "Crone-IT" vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde von "Crone-IT" zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, "Crone-IT" über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder "Crone-IT" dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von "Crone-IT" z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er "Crone-IT" unverzüglich darüber informieren.

§ 6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die "Crone-IT" beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die "Crone-IT" von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7 Urheberrechtsvermerk Referenzen

Die von "Crone-IT" erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde räumt "Crone-IT" das Recht ein, einen Textlink von "Crone-IT" im Footer der Webseiten und/oder im Impressum des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von "Crone-IT" zu verlinken. Die Verlinkung an einer anderen als den genannten Stellen setzt beiderseitiges Einvernehmen voraus.

Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Quellcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Gegen eine im Einzelfall aus zu handelnde Gebühr kann der Footerlink oder die Vermerke im Quellcode ausschließlich durch "Crone-IT" entfernt werden.

"Crone-IT" ist berechtigt, jede von ihr erstellte Homepage als Referenz zu benennen. Wir behalten uns das Recht vor, auch erbrachte Leistungen, wie z.B. Entwürfe oder Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website, Logos und Printmedien des Kunden ebenfalls in einer Referenz zu Werbezwecken aufzunehmen.

§ 8 Herausgabe von Daten

"Crone-IT" übergibt nach der vollständigen Zahlung der Vergütung auf schriftliche Aufforderung dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte im Rahmen des Zulässigen und Notwendigen zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann "Crone-IT" ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.

§ 9 Preise

Es gelten ausschließlich die individuell im Angebot ausgeschriebenen Preise. Sollten in Webauftritten oder sonstigen Medien Beispielpreise der "Crone-IT" publiziert sein, dienen diese nur als Anhaltspunkt, preislich und umfangmäßig können diese je nach Art und Größe der Website/Leistung angepasst werden. "Crone-IT" behält sich vor, die Preise und Angebote jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern.

Unsere Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto, schließen also insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer aus. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nur dann ein, wenn dies in einem verbindlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.

Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen (vgl auch § 2), soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot/Auftrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

§ 10 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Abnahmepflicht

"Crone-IT" ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

Die zweite Hälfte der Vergütung ist dann nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. "Crone-IT" stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zu zahlen ist.

Im Falle von Zahlungsverzug kann "Crone-IT" nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung verweigern. Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls bereits erbrachte Dienstleistungen (z.B. Internetseiten, etc.) können im Verzugsfall für den Zugriff gesperrt werden.

Die Abnahme hat innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch die "Crone-IT" - auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Eine Nichtabnahme unserer Leistung, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. "Crone-IT" behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§ 11 Gewährleistung, Fristen (1) Softwarelieferung Web Design

Ein erstellter Internetauftritt ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sofort sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde "Crone-IT" binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines Fax oder schriftlich eingeschriebenen Briefes rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei "Crone-IT" innerhalb von 10 Werktagen nach deren Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden (Ausschlußfrist).

Gegenüber Unternehmern gilt, dass mangelhafte Lieferungen oder Leistungen von "Crone-IT" innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 2 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch "Crone-IT" ausgebessert oder ausgetauscht werden.

Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist.

"Crone-IT" behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden (ebenfalls kostenlos) eine korrigierte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält, zur Verfügung.

Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. aktualisierte Versionen installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (s.o.) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Im Bereich der Homepageerstellung gelten als Mängel Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Ein gewisser Grad von Abweichungen gegenüber der gelieferten grafischen Vorschau und dem letztendlichen Produkt kann aus in der Natur der Sache liegenden Gründen nicht vermieden werden. Sofern die Nutzung der Seite dadurch nicht beeinträchtigt wird, sind solche Abweichungen vom Kunden zu akzeptieren. Das sind beispielsweise (weder abschießend noch notwendig oder ausschließlich):

Verwendung zu langer Texte, so dass sich dies auf das Erscheinungsbild der Seite auswirkt, oder die Verwendung von Grafiken in zu unterschiedlichen Abmessungen die dadurch das Erscheinungsbild beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessen, vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Herabsetzen des Vertrags-oder des Kaufpreises verlangen.

Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde von "Crone-IT" gelieferte Leistungen umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die Folgen von Bedienungsfehlern sind.

Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Kunden als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens "Crone-IT" nicht. Außerdem ist "Crone-IT" wegen solcher Inhalte in keiner Form haftbar zu machen.

(2) Warenlieferung, sonstige Werk- oder Dienstleistungen

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen ein Jahr.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat "Crone-IT" dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von "Crone-IT", seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

§ 12 Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der "Crone-IT", sofern der Kunde Ansprüche diesen gegenüber geltend macht.

Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.

Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 13 Datensicherheit Haftungsbeschränkung

Eine vollkommen datensichere Zwischenspeicherung ist in der EDV zum heutigen Stand der Technik nicht möglich. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, sämtliche Daten, die er "Crone-IT" zur Verfügung stellt oder auf die dieser im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff erhält zuvor in eigener Verantwortung zu sichern.

"Crone-IT" kann im Hinblick auf die ggf. notwendigen Arbeiten an oder mit den Daten für deren Konsistenz keine Gewähr übernehmen. Aus diesem Grunde vereinbaren die Parteien hiermit die vorherige externe Daetnsicherung durch den Kunden. Eine fehlende Sicherung dieser Art schließt im Hinblick auf dieses Mitverschulden jedweden Schadenersatzanspruch gegen "Crone-IT" aus (vgl. i.Ü. §§ 11, 12).

§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung

"Crone-IT" speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene vorhergehende Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff und auch vor völligem Verlust schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind im Falle ihres Verbleibs beim Kunden von diesem vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

"Crone-IT" weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 15 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an, ausgenommen sind, Informationen und Vereinbarungen, die gemäß dieser AGB der Schriftform unterliegen (z.B. Vertragsabschluss, Vertragsänderung, Vertragserweiterung etc).

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der Email und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines etwaigen Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

§ 16 Künstlersozialabgabe

Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Auftragsvergabe eines Webauftritts und Webdesigns eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Zu diesem Zweck hat der Kunde im Falle eines solchen Vertrages der Künstlersozialkasse den Inhalt des mit "Crone-IT" geschlossenen Vertrages unaufgefordert anzuzeigen und die dann fällige Abgabe dort zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der durch "Crone-IT" gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden.

§ 17 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus ihrem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hannover vereinbart.

Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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